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Vorsorge beginnt beim ersten Zahn.

Regelmässige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sind sinnvoll, denn durch den frühen Kontakt mit dem Zahnarzt-Team kann das Kind ein starkes Vertrauen zum Team aufbauen. Auf diese Weise beugt man der Entstehung von Ängsten vor, Behandlungen verlaufen in der Regel entspannter.

Zahnärztliche Betreuung von 6 Monaten bis zum 3. Lebensjahr

Die zahnärztliche Betreuung beginnt in der Regel schon im Säuglingsalter mit 6 Monaten, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen und wiederholt sich im halbjährlichen Intervall. Das entsprechende U-Heft für die Zahnvorsorge ist bei den Kinderärzten erhältlich.

Zahnärztliche Betreuung von 3-6 Jahren

Ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung erfolgen die Früherkennungsuntersuchungen in der Zahnarztpraxis. Sie stehen der so genannten Gruppenprophylaxe, die jährlich von einem Amtszahnarzt in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt wird, gegenüber. Die Früherkennungsuntersuchung bietet eine intensivere Betreuung von Eltern und Kind an. Dabei werden die Zähne auf Karies untersucht und es erfolgen weitere Massnahmen wie Ernährungsberatung und Anweisung zur richtigen Zahn- und Mundpflege.

Zahnärztliche Betreuung ab dem 6. Lebensjahr

Mit dem Schuleintritt gehören erweiterte Vorsorgemaßnahmen (Individualprophylaxe) zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung. Diese werden bis zum 18. Lebensjahr jedes halbe Jahr durchgeführt. In einem „Bonusheft“, ausgestellt nach dem 12. Geburtstag, wird die regelmäßige Vorsorge dokumentiert, um später von der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Zuzahlungen bei besonderen Leistungen zu erhalten.

Zur Individualprophylaxe gehören die Erfassung des Mundhygienestatus, die Aufklärung zu Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündung, Ernährungsberatung mit Hinblick auf die Kariesentstehung, praktische Übungen zur Mundhygiene und ihre Kontrolle, sowie die regelmäßige Fluoridierung der Zähne mit dem Ziel der Zahnschmelzhärtung. Die ebenfalls durchgeführte Versieglung von tiefen und schwer mit der Zahnbürste zugänglichen Grübchen auf der Zahnoberfläche der Backenzähne wirkt zusätzlich vorbeugend gegen Karies.
Regelmässige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen sind sinnvoll, denn durch den frühen Kontakt mit dem Zahnarzt-Team kann das Kind ein starkes Vertrauen zum Team aufbauen. Auf diese Weise beugt man der Entstehung von Ängsten vor, Behandlungen verlaufen in der Regel entspannter.

Zahnärztliche Betreuung von 6 Monaten bis zum 3. Lebensjahr

Die zahnärztliche Betreuung beginnt in der Regel schon im Säuglingsalter mit 6 Monaten, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen und wiederholt sich im halbjährlichen Intervall. Das entsprechende U-Heft für die Zahnvorsorge ist bei den Kinderärzten erhältlich.

Zahnärztliche Betreuung von 3-6 Jahren

Ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung erfolgen die Früherkennungsuntersuchungen in der Zahnarztpraxis. Sie stehen der so genannten Gruppenprophylaxe, die jährlich von einem Amtszahnarzt in Kindergärten und Grundschulen durchgeführt wird, gegenüber. Die Früherkennungsuntersuchung bietet eine intensivere Betreuung von Eltern und Kind an. Dabei werden die Zähne auf Karies untersucht und es erfolgen weitere Massnahmen wie Ernährungsberatung und Anweisung zur richtigen Zahn- und Mundpflege.

Zahnärztliche Betreuung ab dem 6. Lebensjahr

Mit dem Schuleintritt gehören erweiterte Vorsorgemaßnahmen (Individualprophylaxe) zur regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchung. Diese werden bis zum 18. Lebensjahr jedes halbe Jahr durchgeführt. In einem „Bonusheft“, ausgestellt nach dem 12. Geburtstag, wird die regelmäßige Vorsorge dokumentiert, um später von der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Zuzahlungen bei besonderen Leistungen zu erhalten.

Zur Individualprophylaxe gehören die Erfassung des Mundhygienestatus, die Aufklärung zu Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündung, Ernährungsberatung mit Hinblick auf die Kariesentstehung, praktische Übungen zur Mundhygiene und ihre Kontrolle, sowie die regelmäßige Fluoridierung der Zähne mit dem Ziel der Zahnschmelzhärtung. Die ebenfalls durchgeführte Versieglung von tiefen und schwer mit der Zahnbürste zugänglichen Grübchen auf der Zahnoberfläche der Backenzähne wirkt zusätzlich vorbeugend gegen Karies.

DR. SHADI BIEDRON
ALTMARKT 1 | 46045 OBERHAUSEN
TELEFON 0208 24986 | FAX 0208 4567655
PRAXIS@BIEDRON.DE

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